- Die Düne ist und bleibt im Besitz der Person, die sie zuerst für sich akquirierte / entdeckte. Dieses Anrecht erlischt erst nach freiwilligem Verlassen des „Besitzers“ mit seinem kompletten Eigentum.
- In keinem Fall wird dieses Recht durch das spätere Eindringen Dritter aufgehoben.
- Es ist verboten in die Richtung des Dünenbesitzers zu onanieren.
- Freier Sex findet nicht direkt über dem Dünenbesitzer statt.
- Der Dünenbesitzer ist unter keinen Umständen anzufassen. (Die Intimzone – 1m Distanz – gilt hier als unterer Richtwert)
- Das Abdecken primärer Geschlechtsteile des Dünenbesitzers bedeutet, dass er nicht daran interessiert ist, in Gegenwart des Eindringlings, sich nackt zu zeigen oder am Sex zu partizipieren.
- Es ist immer die maximale zugelassene Personenzahl, die dort eine Orgie feiern möchte, zu beachten. (Diese ergibt sich aus der zur Verfügung stehenden Fläche und der eventueller Gestik des Besitzers).
- Durch ein simples „No“, „Kschhhh“ oder „Go away“, „largarte“ signalisiert der Besitzer, dass der Bereich zu räumen ist.
- Alle Entscheidungen des Dünenbesitzers können diese Regularien abändern.
- Den Anweisungen des Dünenbesitzers ist unbedingt Folge zu leisten.
Ayuntamiento de kriki en San Bartolome de Tirajana, 2009