Oh weia, aber wohl nötig das mal so zu formulieren!

  1. Die Düne ist und bleibt im Besitz der Person, die sie zuerst für sich akquirierte / entdeckte. Dieses Anrecht erlischt erst nach freiwilligem Verlassen des „Besitzers“ mit seinem kompletten Eigentum.
  2. In keinem Fall wird dieses Recht durch das spätere Eindringen Dritter aufgehoben.
  3. Es ist verboten in die Richtung des Dünenbesitzers zu onanieren.
  4. Freier Sex findet nicht direkt über dem Dünenbesitzer statt.
  5. Der Dünenbesitzer ist unter keinen Umständen anzufassen. (Die Intimzone – 1m Distanz – gilt hier als unterer Richtwert)
  6. Das Abdecken primärer Geschlechtsteile des Dünenbesitzers bedeutet, dass er nicht daran interessiert ist, in Gegenwart des Eindringlings, sich nackt zu zeigen oder am Sex zu partizipieren.
  7. Es ist immer die maximale zugelassene Personenzahl, die dort eine Orgie feiern möchte, zu beachten. (Diese ergibt sich aus der zur Verfügung stehenden Fläche und der eventueller Gestik des Besitzers).
  8. Durch ein simples „No“, „Kschhhh“ oder „Go away“, „largarte“ signalisiert der Besitzer, dass der Bereich zu räumen ist.
  9. Alle Entscheidungen des Dünenbesitzers können diese Regularien abändern.
  10. Den Anweisungen des Dünenbesitzers ist unbedingt Folge zu leisten.

Ayuntamiento de kriki en San Bartolome de Tirajana, 2009

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert